Deutsche und Nichtdeutsche in einer Klasse keine Diskriminierung
Streitfall bei der Zusammensetzung der Schulklasse
Die Schule entscheidet über die Bildung von Klassen und die Zuweisung einzelner Schüler zu bestimmten Klassen. Dabei hat die Schule einen weiten Gestaltungsspielraum.
So hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteilen vom 26. September 2013 (Az. VG 3 K 269.12, Az. VG 3 K 270.12 und VG 3 K 271.12) entschieden, dass Schüler keinen Anspruch darauf haben, dass ihre Klasse nur einen bestimmten Anteil von Mitschülern nichtdeutscher Herkunft aufweist.
Drei Schüler mit Migrationshintergrund besuchten gemeinsam die siebente Klasse eines Gymnasiums. Es handelte sich um eine Probejahr, das alle drei wegen mangelhafter Leistungen nicht bestanden. Daraufhin wechselten die drei Schüler an eine integrierte Sekundarschule. Stellvertretend für sie klagten die Eltern.
Ziel ihrer Klage war die Feststellung, dass das Nichtbestehen des Probejahres rechtswidrig sei. Die Zusammensetzung ihrer Klasse am Gymnasium sei diskriminierend gewesen: Während der Anteil der Schüler nichtdeutscher Herkunft in ihrer Klasse bei 63 Prozent gelegen habe, seien es in einer Parallelklasse - von insges...
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