Kreistag beschließt Verfassungsbeschwerde

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Neubrandenburg. Die Finanzierung der Kindertagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern wird juristisch überprüft. Der Kreistag Mecklenburgische Seenplatte beschloss am Montagabend in Neubrandenburg mit großer Mehrheit, Verfassungsbeschwerde gegen das Kindertagesstättenförderungsgesetz des Landes einzulegen. Der Klage wollen sich die anderen Landkreise und die Stadt Rostock anschließen, hieß es. Mit dem Gesetz vom Juli 2013 werde das Recht der Kommunen auf Selbstverwaltung verletzt. Das Land wollte mit der Regelung die Eltern entlasten. Laut einem Gutachten wurden den Landkreisen durch die Neuregelung 2013 Mehrkosten von 577 000 Euro aufgebürdet. dpa/nd

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