Bundestag betreibt Vorratsdatenspeicherung

Drei-Monate-Speicherfrist gefährdet Ausübung des freien Mandats - Extra-Server für NSA-Ausschuss?

Der »Fall Edathy« zeigt Weiterungen. Das Landeskriminalamt Niedersachsen fand heraus, dass der Ex-SPD-Bundestagsabgeordnete allein im November 2013 im Internet mindestens 21 Bilddateien mit kinderpornografischem Material abgerufen haben soll. Seinen Abgeordneten-Laptop, mit dem er angeblich die kriminellen Aktionen beging, hatte der SPD-Politiker im Februar als gestohlen gemeldet. Die Verbindungsdaten fanden sich aber dennoch - auf dem Server des Bundestages.

Dort wird alles drei Monate - bis zum Oktober 2012 hielt man noch sechs Monate für notwendig - gespeichert. Egal ob ein Abgeordneter, seine Mitarbeiter, Fraktionsbeschäftigte oder Angestellte der Bundestagsverwaltung von ihren dienstlichen Rechnern ins Internet gehen, Webseiten aufrufen, E-Mails schreiben oder lesen - alle Verbindungsdaten werden protokolliert. Und zwar ohne jeden Anfangsverdacht, der auf kriminelles Verhalten hin...


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