Kein Widerrufsrecht bei Fertigung nach Kundenwunsch

Online-Kaufrecht

Wird ein Sofa nach den Wünschen des Kunden und in besonderen Farbmustern speziell für ihn angefertigt, kann der Kunde den Kaufvertrag nicht nach den Regeln des Fernabsatzrechts ohne Weiteres widerrufen.

Wie das Landgericht Düsseldorf am 12. Februar 2014 (Az. 23 S 111/13) entschied, ist der Widerruf ausgeschlossen, wenn für den Kunden die Fertigung auf Bestellung erkennbar war.

Zum Hintergrund: Bei sogenannten Fernabsatzverträgen - darunter fallen alle Bestellungen im Rahmen von Online-Shopping und telefonischen Kaufvertragsabschlüssen - haben die Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312d des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach ist ein Widerruf ohne Begründung in Textform innerhalb von 14 Tagen möglich. Diese Frist beginnt nicht vor Eingang der Waren beim Empfänger.

Ein »Haken« besteht jedoch darin, dass dieses Widerru...


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