Neue Regelungen

Immobilienanzeigen

Ab 1. Mai 2014 müssen Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien für Verkauf oder Vermietung von Wohnungen sowie Wohnhäusern Angaben über die energetische Qualität enthalten.

Dem Eigentümerverband Haus & Grund zufolge muss laut neuer Energieeinsparverordnung Folgendes angegeben werden:

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