Rücktritt vom Kaufvertrag

Schäden am Haus

Sind Schäden schlecht saniert, kann ein Hauskäufer den Kaufvertrag trotz Haftungsausschlusses rückgängig machen.

Eine R-GmbH verkaufte für 117 000 Euro ein 1936 gebautes Einfamilienhaus. Die Haftung der Verkäuferin für Mängel des Gebäudes war laut Kaufvertrag ausgeschlossen. Im Exposé der Maklerfirma, die dem Käufer K. das Haus vermittelt hatte, stand: Gebäude »2008 komplett renoviert«, Kellersanierung inklusive.

Schon bald nach seinem Einzug bemerkte der neue Eigentümer Schimmel an den Kellerwänden. Nun wollte er den Kauf rückgängig machen. Der Geschäftsführer der Verkäuferin wusch seine Hände in Unschuld: Er habe vertraut, dass das Problem beseitigt sei. Bei d...


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