Gesundheitliche Gründe sind anzuerkennen

BAG-Urteil: Warum Krankenschwestern von der Nachtarbeit befreit sein können

Krankenschwestern müssen keine Nachtschichten leisten, wenn ihnen dies aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist, so das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Es muss ihnen zu anderen Zeiten eine Beschäftigung angeboten werden. Pflegerinnen, die nachts nicht mehr arbeiten können, dürfen nicht entlassen werden, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 9. April 2014 (Az. 10 AZR 637/13) im Fall einer Krankenschwester.

Die Frau war seit 1983 als Krankenschwester in einem kommunalen Krankenhaus in Potsdam beschäftigt. Laut Arbeitsvertrag sollte sie auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten sowie Nacht- und Schichtdienste leisten. Die Frau hatte im Durchschnitt zwei Nachtdienste im Monat absolviert.

Als sie...


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