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Bei Pflege durch Angehörige keine Angleichung

Bundesverfassungsgericht

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, hat zwar Anspruch auf Pflegegeld, nicht aber auf die deutlich höheren Beträge, die professionelle Dienstleister für Pflegesachleistungen bekommen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/932083.bei-pflege-durch-angehoerige-keine-angleichung.html

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