Gericht stoppt Sprühen gegen Schädling

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Potsdam. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat das Versprühen von Mitteln gegen den Eichenprozessionsspinner aus der Luft in Naturschutzgebieten gestoppt. Ein generelles Einsatzverbot für die Insektizide »Dipel Es«, Dimilin» und «Karate» sprachen die Richter, anders als vom Naturschutzbund (NABU) gefordert, aber nicht aus. Der NABU hatte moniert, dass er beim Erlass der Allgemeinverfügungen vom Land und von den Kommunen nicht beteiligt wurde. Dieses Argument hielt das Gericht bei den Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebieten für stichhaltig. Für andere Gebiete gelte dies aber nicht. dpa/nd

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