Falk Neubert bekennt sich zu Blockade

LINKE-Politiker vor Gericht

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Zum Auftakt eines Prozesses gegen ihn vor dem Dresdner Amtsgericht hat sich der sächsische Abgeordnete Falk Neubert (LINKE) zur Blockade eines Naziaufmarsches am 19. Februar 2011 in Dresden bekannt und sein Engagement verteidigt. Es gebe »das Recht, Proteste gegen Menschenfeindlichkeit in Sicht- und Hörweite laut und deutlich zu artikulieren«, sagte der Politiker. Sein Verhalten sei vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Der 40-Jährige verwies auf die große Zahl von Gegendemonstranten, die sich an diesem Tag dem Naziaufzug in den Weg gestellt hätten: »Davon war ich ein kleiner Teil.«

Die Staatsanwaltschaft Dresden hält das Verhalten von Neubert indes für strafbar. Sie wirft ihm vor, er habe »einen nicht verbotenen Aufzug blockiert, um ihn zu verhindern«, wie Oberstaatsanwalt Jürgen Schär in der Anklageschrift formuliert. Damit habe er gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Die Anklage legt dem Abgeordneten eine »grobe S...


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