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Auch Hobbyfotografen müssen die Rechte achten

Persönlichkeitsrecht

Die Straßenfotografie erlebt derzeit im Internet einen Boom. Doch was diese Bilder so reizvoll macht, ist juristisch oft heikel. Sie entstehen überall und bleiben nicht selten von den abgebildeten Personen unbemerkt.

Vor einer Veröffentlichung sollten Fotografen deshalb immer klären, ob damit Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Denn Bildnisse von Personen dürfen in Deutschland nur mit »Einwilligung des Abgebildeten« verbreitet werden. Das heißt: Wer ein Foto veröffentlicht, auf dem eine Person eindeutig zu erkennen ist, braucht deren Einverständnis....

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/932775.auch-hobbyfotografen-muessen-die-rechte-achten.html

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