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Keine Haftung des Auffahrenden

Verkehrsrecht: Auffahrunfall und Falschparken

In aller Regel trifft beim Auffahrunfall den Auffahrenden die Schuld. Kann er beweisen, dass der Vorausfahrende ohne erkennbaren Grund gebremst hat, kann dieser verpflichtet werden, an der Schadenregulierung teilzuhaben.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/932777.keine-haftung-des-auffahrenden.html

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