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Es gibt ein »Recht auf Vergessenwerden« im Internet

Europäischer Gerichtshof entscheidet: Google muss gegebenenfalls Suchergebnisse streichen - unter bestimmten Voraussetzungen

EU-Bürger haben ein »Recht auf Vergessenwerden« im Internet. Suchmaschinenbetreiber können verpflichtet werden, Verweise auf Webseiten mit persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/932779.es-gibt-ein-recht-auf-vergessenwerden-im-internet.html

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