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Streitende Eltern müssen nicht zur Beratungsstelle

Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern

Geraten getrennt lebende Eltern beim Sorgerecht für ihr Kind in Streit, können sie nicht von einem Gericht gezwungen werden, gegen ihren Willen eine entsprechende Beratungsstelle aufzusuchen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/932785.streitende-eltern-muessen-nicht-zur-beratungsstelle.html

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