Leiharbeiter ohne Lohnnachschlag beim Vergleich im Kündigungsstreit

Leiharbeiter können in einem Kündigungsrechtsstreit nach einem abschließenden gerichtlichen Vergleich nicht nachträglich einen Lohnnachschlag verlangen.

Denn sieht der Vergleich vor, dass keinerlei Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mehr geltend gemacht werden können, ist dies bindend.

Zu dieser Entscheidung kam das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg mit Urteil vom 23. April 2014 (Az. 4 Sa 288/13). Auch die gesetzlich festgeschriebenen sogenannten »Equal-Pay«-Ansprüche könnten dann nicht eingefordert werden, entschied das Landesarbeitsgericht.

Der verhandelte Streitfall: Der Kläger war bei einer Leiha...


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