Auch Google muss Daten schützen

EuGH klärt wichtige Rechtsfragen zur Weitergabe von Informationen in Suchmaschinen

Der EU-Gerichtshof hat klargestellt: Internet-Suchmaschinen sind mehr als ein Werkzeug zum Auffinden von Informationen. Sie verarbeiten auch Daten und unterliegen daher den Datenschutzbestimmungen.

Nicht schlecht staunte Mario Costeja González, als er im Jahr 2010 spaßeshalber seinen Namen in die Internetsuchmaschine Google eingab. In der Trefferliste erschienen nämlich Links zu zwei Seiten der katalanischen Tageszeitung »La Vanguardia«. Dort wurde über die Zwangsversteigerung seines Grundstücks wegen Schulden bei der Sozialversicherung informiert. Allerdings lag der Fall schon über zwölf Jahre zurück. Laut Costeja González war die Pfändung seit Jahren vollständig erledigt, weshalb sie keine Erwähnung mehr verdiene. Aus diesem Grunde beantragte er unter Verweis auf die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 bei der spanischen Datenschutzbehörde AEPD, die Zeitung anzuweisen, die entsprechenden Seiten zu löschen oder so zu ändern, dass die ihn betreffenden Informationen nicht mehr angezeigt werden. Dies wurde von der AEPD mit der Begründung zurückgewiesen, die Veröffentlichung seinerzeit sei rechtmäßig gewesen. Allerdings gab die Beh...


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