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Löcher mit Obdachlosengeld gestopft

Kirchengemeinde scheiterte vor Gericht mit Versuch, einen Mitarbeiter mundtot zu machen

Kritik am Arbeitgeber im betrieblichen Umfeld ist erlaubt, auch wenn sie drastisch ist. Dies ist der Tenor einer Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/932919.loecher-mit-obdachlosengeld-gestopft.html

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