Beim Auszug alles futsch?

Wohnrecht

  • ⋌ Kai Althoetmar
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Auszug aus der Wohnung - was wird mit den Investitionen? Nur selten sehen Mieter ihr Geld für Einbauküche oder Bodenbelag wieder.

Was wird aus Einbauküche, Jalousien, Deckenlampen und dem neu verlegten Parkett, wenn Mieter ausziehen? Viele Mieter haben im Laufe der Jahre kräftig aus eigener Tasche in ihre Bleibe investiert und stehen bei Auszug vor der Frage, was mit der Einrichtung nun geschehen soll. Vor allem wenn der Mieter selbst viel Geld für teure Fußbodenbeläge oder Rollläden ausgegeben hat, kann der Wohnungswechsel ein teures Ende werden.

Der Gesetzgeber sieht kein automatisches Recht auf Entschädigung vor, wenn der Mieter seine Einrichtung in der alten Wohnung zurücklassen will. Das heißt, der Vermieter kann die Sachen im Zweifel kostenlos übernehmen, wenn der Mieter sie bei Auszug zurücklässt. Eine Entschädigung ist die Ausnahme.

»Eine solche Entschädigungspflicht des Vermieters besteht lediglich dann, wenn dieser vom Mieter verlangt, dass die Einrichtungen in der Wohnung verbleiben sollen«, schreibt Fachanwalt Karl-Friedrich Moersch in ...


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