Muss der Arbeitgeber Rücksicht auf Urlaubswünsche nehmen?

Urlaubsplanung im Betrieb

Viele Arbeitnehmer planen derzeit ihren Sommerurlaub. Ob der Arbeitgeber auf die Urlaubswünsche von Beschäftigten Rücksicht nehmen muss oder er genehmigten Urlaub einfach widerrufen kann, erläutert Tjark Menssen, Jurist bei der DGB Rechtsschutz GmbH.

Erholung muss sein. Darum gehört es zu den Pflichten des Arbeitgebers, Urlaub zu gewähren. Er darf den Urlaub nicht nach eigenem Ermessen festlegen. Den Urlaubswunsch eines Arbeitnehmers kann er nur verweigern, wenn dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter entgegenstehen.

Urlaubspläne und Betriebsferien

Doch hier liegt oft das Problem, denn viele Beschäftigte wollen im Sommer und in den Schulferien Urlaub nehmen. In vielen Betrieben gibt es sogenannte Urlaubslisten. Reichen die Beschäftigten einen abgestimmten Urlaubsplan beim Vorgesetzten ein, wird er diesen in der Regel gewähren. Der Arbeitgeber kann auch Betriebsferien festlegen, in denen dann alle Beschäftigten Urlaub nehmen müssen.

Wer sich ohne Zustimmung seines Vorgesetzten selbst beurlaubt, riskiert die Kündigung. Ist der Urlaub aber genehmigt, kann er vom Chef nich...


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