CSU mit Schlappe vor Gericht

Urteil: Staatsregierung muss Fragen zu Verwandtenaffäre beantworten

Niederlage für die Regierung vor dem obersten bayerischen Gericht, Erfolg für die SPD: Deutlich rügen die Richter, wie die Staatskanzlei mit Abgeordnetenanfragen zur Verwandtenaffäre umgegangen ist.

München. Die Bayerische Staatsregierung muss Oppositionsanfragen zur Verwandtenaffäre detailliert beantworten. Das hat der Verfassungsgerichtshof im Freistaat in einem am Donnerstag verkündeten Urteil klargestellt - und damit einer Klage der Sozialdemokraten Recht gegeben. Mit ihrer Nicht-Beantwortung von fünf Anfragen habe die Staatsregierung gegen die Bayerische Verfassung verstoßen und das Fragerecht der Abgeordneten verletzt, entschieden die Richter. SPD-Landtagsfraktionschef Markus Rinderspacher sprach von einem »fulminanten Erfolg« für die Opposition und einem »Meilenstein für die parlamentarische Demokratie«. Auch Grüne und Freie Wähler begrüßten die Entscheidung.

Die Staatskanzlei reagierte wenige Stunden später: Die Staatsregierung respektiere die Entscheidung und werde sie »umgehend umsetzen«, kündigte Kanzleichefin Christine Haderthauer (CSU) an. Dazu werde man sich zunächst »die erforderlichen Informationen bei den...


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