Kein Geld für Transporte von Schülern in freien Schulen

Verwaltungsgericht Greifswald

Eltern haben nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald keinen Anspruch auf Übernahme von Schülertransportkosten, wenn sie ihre Kinder in freie oder örtlich nicht zuständige Schulen schicken.

Dass Eltern oder die Schüler selbst die Schule frei wählen können, führe nicht dazu, dass die Allgemeinheit die damit verbundenen Transportkosten zu übernehmen hätte, hieß es in einer am 5. Mai 2014 veröffentlichten Mitteilung zu mehreren Einzelfallentscheidungen des Verwaltungsgerichts Greifswald.

Die gesetzlichen Regelungen zur Schülerbeförderung seien rechtlich nicht zu beanstanden....


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