Auf den Hund gekommen - was 12 Urteile besagen

Der ewige Zwist um die Tierhaltung in Haus und Garten

Fragt man ihre Besitzer, handelt es sich bei Hunden in der Regel um liebenswerte Hausgenossen. Sie beißen niemals. Sie bellen selten. Sie tun auch sonst keinem etwas zuleide. Vermieter, Miteigentümer und Wohnungsnachbarn sehen das oft anders, so dass es zum Streit kommt. Kommt es dabei zu keiner Einigung unter den streitenden Parteien, müssen schließlich Gericht entscheiden.

Der Infodienst Recht und Steuern der LBS erläutert 12 Urteile zu diesem leidigen Thema.

Artgerechte Haltung, ja, nein?

Die Frage, ob ein bestimmter Hund in einer Mietwohnung artgerecht gehalten werden kann, ist nicht in erster Linie das Problem des Eigentümers. Ein Vermieter hatte aber genau dieses Argument vorgebracht, als er seinem Mieter die Haltung eines Collies untersagen wollte.

Der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 329/11) wies den Eigentümer darauf hin, dass es auf die Bestimmungen des Mietvertrages ankomme. Sei darin zur Hundehaltung nichts vermerkt, stehe dieser auch nichts entgegen - selbst bei einem Collie. Wolle der Eigentümer trotzdem vor Gericht ein Verbot erwirken, müsse er schon konkrete Umstände benennen, die dafür sprechen. Der bloße Verdacht einer nicht artgerechten Haltung reiche keinesfalls aus.

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