Noch nach Jahren Widerruf möglich, aber ...

BGH-Urteil zu Altverträgen von Renten- und Lebensversicherungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte der Kunden von Lebensversicherungen gestärkt. Sie können ihre Renten- und Lebensversicherungen noch nach Jahren widerrufen, wenn sie bei Vertragsschluss nicht umfassend über ihre Rechte aufgeklärt worden sind.

Welche Verträge betrifft das?

Das Urteil des BGH vom 7. Mai 2014 (Az. IV ZR 76/11) betrifft diejenigen Renten- und Lebensversicherungen, die nach dem sogenannten Policenmodell zustande gekommen sind, und zwischen 1994 und Ende 2007 abgeschlossene Altverträge. Seit 2008 gibt es dieses Modell nicht mehr.

Was ist beim heutigen Widerruf zu beachten?

Voraussetzungen für den Widerruf sind, wie die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in ihrer Beurteilung des BGH-Urteils ausführt:

1. Der Vertrag muss zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen worden sein.

2. Der Versicherungsnehmer wurde über das ihm zustehende Widerrufsrecht nach Paragraf 5a des bis 2008 geltenden Versicherungsvertragsgesetzes nicht oder nicht ausreichend belehrt.

Wer muss die Beweisführung erbringen - der Kunde oder die Versicherung?

Die Versicherung muss nach dem Gesetz beweisen, dass der Kunde alle notwen...


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