Bedenkliches Nachfragen

Experte: In Bayern geplante Volksbefragungen sind verfassungswidrig

München. Gegen die von der bayerischen Staatsregierung geplanten unverbindlichen Volksbefragungen gibt es massive verfassungsrechtliche Bedenken. Die Einführung eines solchen Instruments per einfacher Gesetzesänderung sei verfassungswidrig, sagte der Osnabrücker Verfassungsrechtler Hermann K. Heußner am Dienstag. Dies ginge allenfalls über eine Änderung der Bayerischen Verfassung - wofür eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag und ein Volksentscheid nötig wären.

Doch auch dann wäre das Ganze ein erheblicher Eingriff in die »Architektur der parlamentarischen Demokratie«, warnte Heußner. Die Landtags-Grünen drohten für den Fall, dass die CSU über die Bedenken hinweggeht, bereits mit e...


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