Klage gegen E-Mail-Ausspähung durch BND gescheitert

Gericht: Anwalt konnte eigene Betroffenheit nicht nachweisen / G10-Gesetz »für sich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden« / Härting könnte nun nach Karlsruhe ziehen

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage eines Anwalts gegen die massenhafte Ausspähung von E-Mails durch den Bundesnachrichtendienst (BND) zurückgewiesen. Der Anwalt habe nicht nachweisen können, dass seine Mails vom BND im Jahr 2010 anhand von Suchbegriffen erfasst und mitgelesen worden seien, entschied das Gericht in einem am Mittwochabend in Leipzig verkündeten Urteil. Für die Zulassung solch einer Klage genügt es demnach nicht, dass nur die Möglichkeit bestanden habe, der Geheimdienst habe die Mails des Anwalts an Mandanten im Ausland kopiert und gelesen. (Az. 6A 1.13)

Das Gericht erklärte überdies, dass die Regelungen im sogenannten G-10-Gesetz zur st...


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