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Altverträge mit altem Mindestlohn
Wer für die öffentliche Hand arbeiten will, muss 8,50 Euro pro Stunde zahlen - zumeist
Unternehmen kommen in Brandenburg nur dann an öffentliche Aufträge, wenn sie Arbeitnehmern wenigstens den Mindestlohn zahlen. Das Vergabegesetz des Landes schreibt 8,50 Euro pro Stunde vor.
Das Brandenburgische Vergabegesetz hatte, als es 2012 erlassen wurde, ein Mindestarbeitsentgelt von acht Euro pro Arbeitsstunde vorgeschrieben. Nach zwei Jahren ist das Vergabegesetz nun überarbeitet und am 13. Februar 2014 in Kraft gesetzt worden. Für alle ab diesem Datum bekannt gemachten oder veröffentlichten Vergabeverfahren und Ausschreibungen gilt ein neuer Mindestlohn von 8,50 Euro pro S...
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