Nachzügler müssen selbst auf die Verkehrsvorschriften achten

Verkehrsrecht: Wenn eine Fahrradgruppe unterwegs ist

Organisierte Fahrradtouren sind beliebt. Dabei sind die Organisatoren gehalten, für die Sicherheit der Gruppe zu sorgen. Diese Verpflichtung ist aber nicht grenzenlos.

So müssen die Organisatoren einer Fahrradtour nicht die für die Gruppe ergriffenen Sicherungsmaßnahmen im Straßenverkehr auch für einzeln fahrende Nachzügler aufrechterhalten. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Februar 2014 (Az. 6 U 80/13) verweist der Deutsche Anwaltverein (DAV).

Der Fall: Im Juni 2011 nahm der damals 20-jährige Mann an einer von einem Schützenverein organisierten Fahrradtour teil. Die in einer Gruppe fahrenden Teilnehmer wurden von Sicherungsposten begleitet, die größere, verkehrsreiche Straßen absperrten und der Gruppe so ein gefahrloses Überqueren ermöglichten.

Wegen der Panne eines Teilnehm...


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