Wohnung ist kleiner - was nun?

Mietrecht

Eine Wohnfläche ist nicht verbindlich vereinbart, wenn im Mietvertrag dazu nichts steht.

Für stattliche 2450 Euro Monatsmiete plus Nebenkosten mietete Frau B. im Dezember 2011 eine Wohnung in München-Schwabing. Sie war durch die Internetanzeige eines Maklers auf die Wohnung aufmerksam geworden. In der Anzeige war die Fläche mit 164 Quadratmetern angegeben.

Diese Zahl bestätigte der Makler bei der Besichtigung. Allerdings gab er bei diesem Termin der Mietinteressentin einen Grundriss, demzufolge die Wohnung nur 156 Quadratmeter groß war. Frau B. unterschrieb schließlich einen Mietvertrag, in dem zur Wohnfläche überhaupt nichts stand.

Ein paar Monate nach dem Einzug ließ sie die Wohnung renovieren und beauftragt...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.