Pflegerin veröffentliche ein Patientenfoto - kein Rauswurf

Streitfälle um Kündigungen

Eine Pflegerin hat das Foto eines Babys, das sie im Krankenhaus betreut hat, auf Facebook gepostet. Das kann durchaus ein Kündigungsgrund sein. Aber in dem verhandelten Fall wurde die Kündigung gerichtlich für unwirksam erklärt.

In einem Berliner Krankenhaus hat eine Pflegerin ein Baby auf der Intensivstation fotografiert und das Bild bei Facebook veröffentlicht. Die Kündigung der Frau sei trotzdem unwirksam, entschied das Landesarbeitsgericht am 11. April 2014 (Az. 17 Sa 2200/13).

Bei einem solchen Verhalten könne der Arbeitgeber zwar grundsätzlich kündigen, doch komme es auf den Einzelfall an, teilte das Gericht weiter mit. Hier wäre eine Abmahnung angebracht gewesen.

Die Frau hatte laut Gericht eine emotionale Bindung zu dem von ihr betreuten Kind aufgebaut und es auch mit dem Foto nicht bloßgestellt. Das Baby, dessen Zwillingsschwester nach der Geburt gestorben war und dessen Mutter sich von ihm losgesagt hatte, sei nicht zu identifizieren gewesen, auch der Arbeitgeber der Frau wurde nicht öffentlich. Zudem hatte die Krankenpflegerin das Bild nach einer ersten Aufforderung sofort entfernt.

Das Gericht betonte jedoch, dass das unerlaubt...


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