HIV-Vermerk bei der Berliner Polizei nicht erforderlich

Robert-Koch-Institut weiß nichts von einer Zusammenarbeit mit der Behörde für eine Datenbank mit Krankendaten

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die Berliner Polizei erfasst Daten zu ansteckenden Krankheiten auffälliger Personen und verweist auf eine Absprache mit dem Robert-Koch-Institut. Dort ist eine Anfrage sowie eine Zusammenarbeit allerdings nicht bekannt.

Wenn die Polizei an einen Einsatzort gerufen wird, wissen die Beamten in der Regel nicht genau, was sie vor Ort erwartet, etwa in welchem Zustand sich die beteiligten Personen befinden. Die Folgen können für alle Seiten schwerwiegend sein, wenn die Gesetzeshüter unvorbereitet auf Beteiligte mit physischen Störungen oder ansteckbaren Krankheiten treffen, das Risiko dadurch schwerer kalkulierbar wird. Soweit die Begründung, mit der der Innensenat die Erfassung medizinischer Daten – im Fachjargon als »taktische Hinweise« bezeichnet – polizeilich auffällig gewordener Personen begründet. Wie erst Ende Mai bekannt wurde, werden die sensiblen Informationen bereits seit Oktober 2012 von der Berliner Polizei erfasst.

Für Aufregung sorgen dabei die beiden Kürzel »GKR« und »ANST«, die für »geisteskrank« bzw. »ansteckende Krankheit« stehen. Durch die Vermerke soll den Beamten in der jeweiligen Situation eine »möglichst differenzierte Hera...


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