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Zu krank, um Deutsch zu lernen
Bundesverwaltungsgericht gibt zwei Migrantinnen im Rechtsstreit um Einbürgerung recht
Damit man als Ausländer eingebürgert werden kann, muss man nicht zwingend Deutsch können. Eine Vorstrafe als Jugendlicher kann hingegen an einer Einbürgerung hindern.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/935153.zu-krank-um-deutsch-zu-lernen.html
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