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NPD-Klagen gegen Präsidentenwahlen scheitern in Karlsruhe

Gericht: Wiederwahl von Horst Köhler 2009 und Wahl von Christian Wulff 2010 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen der NPD gegen die Bundespräsidentenwahlen von 2009 und 2010 abgewiesen. Beide Wahlen seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, so das Gericht am Dienstag.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/935451.npd-klagen-gegen-praesidentenwahlen-scheitern-in-karlsruhe.html

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