Auch HU-Fristen davon betroffen

Neuer Bußgeldkatalog

Seit 1. Mai 2014 ist ein neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsteilnehmer in Kraft. Darin ändern sich auch einige Dinge für die Fristenüberziehung bei der Hauptuntersuchung (HU).

Der fällige Monat für die Hauptuntersuchung steht am oberen Rand der Prüfplakette in der Mitte, die Jahreszahl findet man in der Mitte der Plakette.

Für Pkw, Motorräder und leichte Anhänger gilt wie bisher bei einer Überziehung des Termins zur HU um mehr als zwei Monte ein Bußgeld von 15 Euro, bei mehr als vier und bis zu acht Monaten von 25 Euro.

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