Trotz vieler Hindernisse ans Ziel kommen

Verbraucherrechte bei Online-Reisebuchungen

Ein Drittel der Deutschen bucht mittlerweile seine Urlaubsreisen über das Internet. Nur: Welche Rechte hat der Verbraucher, wenn der auf diese Weise Urlaub zu scheitern droht? An wen kann sich der Urlauber wenden, wenn er online gebucht hat?

Dazu Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte des europäischen Online-Gütesiegels Trusted Shops.

Fall 1: Ich habe meinen Urlaub beim Online-Reiseveranstalter gebucht. Jetzt möchte ich gern eine Umbuchung vornehmen. Muss mir der Reiseveranstalter, der auch über Reisebüros verfügt, helfen?

Es kommt dabei ganz darauf an, ob der Reiseveranstalter auch bei online gebuchten Reisen eine persönliche Beratung gestattet. Teilweise wird sie ausgeschlossen, um auf diese Weise im Internet niedrigere Preise zu ermöglichen. Nachfragen sollte man in einem Reisebüro des Veranstalters auf jeden Fall.

Fall 2: Ich habe meinen Flug online gebucht, aber durch eine Zugverspätung den Flug verpasst. Muss mir ein neuer Flug angeboten werden? Erhalte ich eine Entschädigung, da mein Urlaub sich um einen Tag verkürzt? Wer kommt für die Entschädigung auf?

Wenn der Zug ausfällt, kommt es darauf an, ob Sie die Fahrt selbst gebucht haben oder ob ...


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