Großer Nachbesserungsbedarf

Mietrechtsreform

Der Gesetzgeber hat einen Referentenentwurf für eine Mietrechtsreform vorgelegt. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) steht zwar das Konzept, birgt aber Nachholbedarf.

Ziel ist es, den Mietpreisanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten zu dämpfen, die sogenannten Mietpreisbremse, und das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung einzuführen.

Nach einer Stellungnahme des DAV besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf. Einige Regelungen bergen teilweise Probleme in sich, die zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten führen und die Erreichung des gesetzgeberischen Ziels erschweren können. Auch beim Bestellerprinzip hinsichtlich der Zahlung des Maklerhonorars sieht der DAV die Gefahr, dass das gewünschte Ziel verfehlt wird, und schlägt vor, die Kosten zu teilen.

Praxistaugliche Regelungen

»Wer eine Mietpreisbremse einführen will, muss die gesetzlichen Vorgaben genauer definieren und bei dem Bestellerprinzip der Maklerprovision eine praxistaugliche Regelung finden«, fasst der Vorsitzende des Mietrechtsausschusses des DAV, Rechtsanwalt Michael Drasdo, zusammen.

So seien die Landesre...


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