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Nur im Ausnahmefall ist eine mündliche Kündigung gültig
Streit um die Rechtswirksamkeit einer mündlichen Kündigung
Unter Umständen kann auch eine mündlich erklärte Kündigung eines Arbeitnehmers wirksam sein, und zwar nur dann, wenn der Kündigungswille ganz besonders verbindlich und endgültig geäußert wird.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/935475.nur-im-ausnahmefall-ist-eine-muendliche-kuendigung-gueltig.html
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