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Nur im Ausnahmefall ist eine mündliche Kündigung gültig

Streit um die Rechtswirksamkeit einer mündlichen Kündigung

Unter Umständen kann auch eine mündlich erklärte Kündigung eines Arbeitnehmers wirksam sein, und zwar nur dann, wenn der Kündigungswille ganz besonders verbindlich und endgültig geäußert wird.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/935475.nur-im-ausnahmefall-ist-eine-muendliche-kuendigung-gueltig.html

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