Warum der Urologe nicht für Folgen haftet

Medizinrecht

Ist nach einer Behandlung wegen Prostatakrebs eine regelmäßige Dialyse notwendig, kann dem Arzt nicht unbedingt ein Vorwurf gemacht werden.

Gibt es keinen nachweisbaren medizinischen Zusammenhang zwischen medikamentöser Behandlung und der Nierenerkrankung, haftet der behandelnde Urologe nicht. Der Patient kann dann keinen Schadensersatz verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 10. Dezember 2013 (Az. 26 U 62/13) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der heute 87 Jahre alte Mann litt seit 2003 an einer Prostatavergrößerung, die er von einem Urologen behandeln ließ. Ein im Jahre 2007 diagnostizierter Prostatakrebs wurde auf Anraten des Arztes mit einer medikamentösen Hormontherapie behandelt. Wenige Wochen nach Beginn der Behandlung verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Patienten. Im Krankenhaus stellte sich heraus, dass er an einer erheblichen Niereninsuffizienz litt. Bei der sich anschließenden Behandlung entwickelte der Mann einen Diabetes Mellitus. Seit dem Jahre 2010 ist er dialysepfli...


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