Wenn Seehofer das Volk befragt

Bayerns Opposition lehnt die neuesten CSU-Pläne ab und kündigt Klage vor dem Verfassungsgerichtshof an

Mehrfach war Bayerns Opposition zuletzt mit Klagen gegen die Staatsregierung erfolgreich. Nun zeichnet sich der nächste Prozess ab: gegen das Gesetz zur Einführung von Volksbefragungen.

München. SPD und Grüne wollen gegen das geplante Gesetz zur Einführung von Volksbefragungen in Bayern Verfassungsklage einlegen, wenn die Staatsregierung ihre Pläne nicht ändert. Fraglich ist allerdings, ob es eine gemeinsame Klage geben wird. Auch die Freien Wähler halten mittlerweile einen Gerichtsprozess für »überlegenswert«.

Die Sozialdemokraten sind der Ansicht, dass das Gesetz in seiner gegenwärtigen Form den Landtag schwächen würde, weil Volksbefragungen nach dem CSU-Modell ausschließlich von Staatsregierung und Landtag gemeinsam initiiert werden können, weder vom Parlament allein noch von den Bürgern. »Sollte der Gesetzentwurf so beschlossen werden, werden wir Verfassungsklage einreichen«, sagte SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher am Dienstag in München.

Die Grünen argumentieren darüber hinaus, dass eine grundlegende Änderung der demokratischen Architektur nicht mit einem einfachem Gesetz beschlossen werden dü...


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