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Doppelte Besteuerung von Bauleistungen

Wer ein Grundstück kauft, muss Grunderwerbsteuer bezahlen. Baut man darauf ein Haus, wird für die Bauleistungen Umsatzsteuer fällig. Was nun, wenn der Käufer eines Grundstücks mit dem Kauf gleichzeitig dessen Bebauung vereinbart? Dann beziehen die Finanzbehörden die Grunderwerbsteuer bisher nicht nur auf den eigentlichen Grundstückskauf, sondern auch auf die Kosten des Hauses. Der Bauherr zahlt...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/936167.doppelte-besteuerung-von-bauleistungen.html

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