Gericht weist Bezahlung allein mit Trinkgeldern zurück

Mindestlohn für Toilettenfrauen

Angestellte Toilettenfrauen müssen einem Gerichtsurteil zufolge nach Tarif bezahlt werden und dürfen nicht mit Trinkgeldern abgespeist werden.

Die Frauen seien Reinigungskräfte und keine »Bewacherinnen von Trinkgeldtellern«, urteilte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 7. Mai 2014 (Az. L 9 KR 384/12) in Potsdam.

Die Reinigungskräfte müssten deshalb den Mindestlohn von sechs bis acht Euro gemäß Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks bekommen statt wie in dem v...


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