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Daten gelöscht - die fristlose Kündigung ist gerechtfertigt
Verstoß gegen selbstverständliche Nebenpflicht
Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsergebnisse dem Arbeitgeber zugänglich zu machen. Die Löschung tätigkeitsbezogener Daten kann daher eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/936175.daten-geloescht-die-fristlose-kuendigung-ist-gerechtfertigt.html
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