Volle Ansprüche auch ohne Helm

BGH zu Schadensersatz bei Fahrradunfall

Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag zu Schadensersatzforderungen bei einem Unfall geurteilt. Eine Radfahrerin war ohne Helm unterwegs gewesen. Der ADFC begrüßte das Urteil.

Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag eine überraschende Entscheidung getroffen: Auch ohne Schutzhelm haben Radfahrer Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie selbst keine Schuld am Unfall haben. Nach zwei Urteilen hat der für das Schadensersatzrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Schleswig aufgehoben und der Klage »in vollem Umfang stattgegeben«, teilte das Gericht mit. Damit muss nicht neu verhandelt werden.

Der Fall einer Frau aus Glücksburg bei Flensburg hatte für Aufsehen gesorgt. Die Physiotherapeutin war im April 2011 auf dem Weg zur Arbeit, als die Fahrerin eines am rechten Rand parkenden Autos plötzlich die Autotür öffnete. Die Klägerin konnte nicht mehr ausweichen, fuhr gegen die Tür und stürzte. Dabei fiel sie auf den Hinterkopf und verletzte sich schwer: mehrfache Schädelfraktur und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Blutungen. Sie lag viele Monate i...


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