Kein Extrahinweis auf mögliche Leasing-Nachzahlung nötig

BGH-Urteil: Wer sich einen Wagen per Leasingvertrag zulegt

Auto-Leasing ist kompliziert, die Verträge sind für Autofahrer mitunter schwer verständlich. Nach einem BGH-Urteil müssen sie jetzt noch genauer hinschauen.

Wer sich einen Wagen per Leasingvertrag zulegt, sollte sich die Verträge künftig noch genauer anschauen. Denn Unternehmen müssen ihre Kunden in diesem Fall nicht extra auf mögliche Nachzahlungen bei der später anstehenden Rückgabe des Wagens hinweisen.

Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. Mai 2014 (Az. VIII ZR 179 und 241/13) hervor. Die Richter gaben damit der Volkswagen-Leasing GmbH Recht, die zwei ihrer Kunden verklagt hatte.

Das Urteil stärkt die Leasingunternehmen. Denn die Richter stellten zugleich fest, dass das sogenannte Restwertleasing an sich »rechtlich unbedenklich« sei. Dieses wird oft kritisiert, weil für die Verbraucher die letztendlichen Kosten bei Vertragsschluss häufig gar nicht absehbar sind.

Der Restwert des Wagens wird bei Vertragsabschluss für d...


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