Es geht um Fälle von Pool- und Telearbeitsplätzen
Zwei Urteile des BFH zur steuerlichen Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat geklärt, inwieweit die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer zu Hause abgesetzt werden können, wenn Angestellten in Betrieben nur Pool- arbeitsplätze zur Verfügung stehen oder wenn sie sich zu Hause einen Telearbeitsplatz eingerichtet haben.
In beiden Fällen gilt, dass Aufwendungen für ein privates Arbeitszimmer nicht steuerlich geltend gemacht werden können, wenn die Beschäftigten ihre Tätigkeit »im erforderlichen Umfang« an der Arbeitsstelle erledigen können, urteilte der BFH am 4. Juni 2014 (Az. VI ZR 49/12 und Az. VI ZR 37/13).
Im ers...
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