Urteile in Kürze
Für das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters gilt grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Wohnfläche, auch wenn die tatsächliche Wohnfläche darüber hinausgehen sollte; anders erst bei Abweichungen von mehr als 10 Prozent.
Landgericht (LG) Berlin, Az. 63 S 298/12
KleinreparaturklauselBagatellschäden muss der Mieter nur zahlen, wen...
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