Bundesgerichtshof stärkt Anonymität im Netz

Richter weisen Klage auf Herausgabe von Namen, anonymer Nutzer, an Privatpersonen ab

Die Klage eines Arztes auf Herausgabe des Namens einer Person, die im Internet schlecht über ihn geschrieben hatte, wurde vom Gericht abgewiesen. Befürworter sehen darin, ein positives Urteil zur Meinungsfreiheit.

Karlsruhe. Internetdienste müssen die Namen anonymer Nutzer nicht an Privatpersonen herausrücken. Dies entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Fall von grundsätzlicher Bedeutung.

Dabei scheiterte ein Arzt aus Baden-Württemberg mit der Forderung, Namen und Anschrift zum Verfasser einer abträglichen Bewertung im Online-Portal Sanego zu bekommen. Der VI. Zivilsenat des Gerichts bekräftigte damit den Schutz der Anonymität im Internet.

Die Anonymität dürfe nach den Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) nur in wenigen Ausnahmen aufgehoben werden, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Galke bei der Verkündung der Entscheidung. Er nannte Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Durchsetzung von Urheberrechten. »Der Schutz der Persönlichkeitsrechte ist nicht genannt«, betonte Galke. Der Senat habe geprüft, ob es sich dabei um ein Versehen des Gesetzgebers gehandelt habe. »...


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