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Nur Mindestelterngeldsatz von 300 Euro im Monat rechtmäßig
Kein höheres Elterngeld für Auslandseinkünfte
Im Ausland erzieltes Einkommen führt bei Eltern nicht zu einem höheren Elterngeld. Nur Einkommen, die hierzulande der Einkommensteuer unterliegen, dürfen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/937731.nur-mindestelterngeldsatz-von-euro-im-monat-rechtmaessig.html
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