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Grünes Licht für Datschennutzer
Bundesrat zum Schuldrechtsanpassungsgesetz
Besitzer von Datschen haben künftig einen längeren Kündigungsschutz. Der Bundesrat stimmte am 13. Juni 2014 der Änderung zu. Demnach soll der Kündigungsschutz für die Wochenendhäuschen um drei Jahre bis zum 3. Oktober 2018 verlängert werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/937737.gruenes-licht-fuer-datschennutzer.html
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