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Arbeitnehmer behält Anspruch auf Urlaub auch nach dem Tod

Ungewöhnlicher Fall vor dem EuGH in Luxemburg

Auch ein Toter hat noch Anspruch auf Urlaub. Wenn ein Arbeitsverhältnis durch den Tod endet, vererbt der Dahingeschiedene daher seinen Urlaubsanspruch an seine Witwe.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/937743.arbeitnehmer-behaelt-anspruch-auf-urlaub-auch-nach-dem-tod.html

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