Betroffene nun schneller schuldenfrei?

Am 1. Juli 2014 trat die Reform der Verbraucherinsolvenz in Kraft

Mehr als 91 000 Verbraucher haben 2013 den Gang zum Insolvenzrichter antreten müssen. Sechs Jahre dauert das Verfahren. Nun ist am 1. Juli 2014 eine umstrittene Reform der Verbraucherinsolvenz in Kraft getreten.

Was sind die wesentlichen Änderungen?

Überschuldete Verbraucher sollen ihre Schulden schneller loswerden können. Ab 1. Juli haben sie bereits nach drei Jahren die Möglichkeit für einen Neustart. Bei den meisten dürfte es aber wohl wie bisher sechs Jahre dauern, bis ihnen die restlichen Schulden erlassen werden. Verbraucherschützer zweifeln am Erfolg der Reform.

Worin liegt das Problem?

Nur wer innerhalb von drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens für das Gericht und den Insolvenzverwalter stemmt, kann von der Restschuld befreit werden. Erfahrungen zeigen, dass kaum ein Schuldner die 35 Prozent schafft, ganz abgesehen von den Verfahrenskosten.

Können Betroffene trotzdem früher schuldenfrei sein?

Ja, nach fünf Jahren, sofern Verbraucher den Insolvenzverwalter und die Gerichtskosten in diesem Zeitraum bezahlen können. Nach...


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